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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FirstMedia Solutions GmbH

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Leistungen der FirstMedia Solutions GmbH, nachfolgend «FirstMedia», gegenüber Unternehmen, Selbstständigerwerbenden, Vereinen und anderen Organisationen, welche die Leistungen für ihre geschäftliche oder organisatorische Tätigkeit beziehen.

Der Vertrag kommt durch Annahme der Offerte zustande, insbesondere durch Unterzeichnung, elektronische Bestätigung oder ausdrückliche Zustimmung per E-Mail. Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht und in den Vertrag einbezogen.

Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und die angenommene Offerte diesen AGB vor. Es gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung. Spätere Änderungen gelten für bestehende Verträge nur nach entsprechender Vereinbarung.

2. Leistungsumfang und technische Voraussetzungen

Art und Umfang der Leistungen sowie die geschuldeten Eigenschaften richten sich nach der angenommenen Offerte und ergänzenden Vereinbarungen.

Der Leistungsumfang umfasst ausschliesslich die vereinbarten Seiten, Funktionen, Integrationen, Inhalte und Korrekturrunden. Weitergehende Anforderungen und nachträgliche Änderungen werden separat vereinbart. Die Behebung von Mängeln gilt nicht als zusätzliche Korrekturrunde.

Bei Websites auf Basis von WordPress kann der Kunde die dafür vorgesehenen Inhalte und Elemente im Rahmen der eingerichteten Funktionen und Berechtigungen selbstständig bearbeiten.

Die Einbindung externer Programme, insbesondere CRM-Systeme, Buchhaltungslösungen, Apps und Onlineshops, setzt geeignete Schnittstellen, Zugangsrechte und die technische Verfügbarkeit der betreffenden Systeme voraus. Eine uneingeschränkte Kompatibilität mit sämtlichen bestehenden oder zukünftigen Drittsystemen wird nicht zugesichert.

Die unterstützten Browser, Geräte, Softwareversionen und technischen Umgebungen werden im Projekt vereinbart. Eine Unterstützung veralteter oder vom jeweiligen Hersteller nicht mehr unterstützter Systeme ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

Eine Weiterbetreuung durch qualifizierte externe Dienstleister ist im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte und der geltenden Drittanbieter-Lizenzen möglich.

3. Garantien und wirtschaftliche Ergebnisse

FirstMedia übernimmt keine über die vereinbarten Leistungen hinausgehenden selbstständigen Garantien, sofern diese nicht ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart werden.

Allgemeine Produktbeschreibungen und Werbeaussagen begründen keine zusätzlichen Garantien. Individuell vereinbarte Leistungen und Eigenschaften bleiben vorbehalten.

Bestimmte Suchmaschinenplatzierungen, Besucherzahlen, Umsätze, Verkaufsabschlüsse oder andere wirtschaftliche Ergebnisse sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Erfolg vereinbart wurden.

4. Mitwirkung des Kunden und Termine

Der Kunde stellt die erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in einem geeigneten Format zur Verfügung. Er bezeichnet eine für Abstimmungen und Freigaben zuständige Kontaktperson.

Der Kunde prüft vorgelegte Inhalte und Entwürfe sorgfältig. Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen werden hinsichtlich Aufwand, Kosten und Terminfolgen separat abgestimmt. Mängelansprüche bleiben vorbehalten.

Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verschieben sich betroffene Termine angemessen unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten. FirstMedia informiert den Kunden über die Auswirkungen.

Nach erfolgloser Aufforderung zur Mitwirkung und Ablauf einer angemessenen Frist kann FirstMedia das Projekt pausieren und bereits erbrachte Leistungen abrechnen. Erkennbarer Zusatzaufwand für Unterbrechung und Wiederaufnahme wird vor seiner Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.

Dauert die fehlende Mitwirkung an, kann FirstMedia nach einer weiteren angemessenen Nachfrist und ausdrücklicher Ankündigung die gesetzlichen Rechte zur Vertragsbeendigung ausüben.

Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

5. Preise, Zusatzleistungen und Drittkosten

Soweit in der Offerte nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Stundensätze:

  • Allgemeine Arbeiten, Beratung und Support: CHF 180.00 pro Stunde
  • Web- und App-Entwicklung: CHF 200.00 pro Stunde

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, soweit diese nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen ist.

Für einen laufenden Auftrag gelten die vereinbarten Preise. Preisänderungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

Als unverbindlich bezeichnete Kostenschätzungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Leistungsumfang. Zeichnet sich eine Überschreitung ab, informiert FirstMedia den Kunden vor der Ausführung zusätzlicher Arbeiten.

Nicht enthaltene Leistungen, zusätzliche Korrekturrunden und Änderungswünsche werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Umfang, Kosten und Terminfolgen abgestimmt. Eine Freigabe per E-Mail genügt.

Kostenpflichtige Drittleistungen, Lizenzkosten und sonstige externe Auslagen werden in der Offerte ausgewiesen oder vor ihrer Beauftragung freigegeben.

Die Behebung von Mängeln, für die FirstMedia einzustehen hat, gilt nicht als kostenpflichtiger Änderungswunsch.

6. Prüfung, Abnahme und Mängelbehebung

Bei abnahmefähigen Leistungen, insbesondere Websites und individuell entwickelten Funktionen, informiert FirstMedia den Kunden über die Fertigstellung und stellt die Leistung in einer zugänglichen Umgebung zur Prüfung bereit.

Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung und meldet erkennbare Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang möglichst konkret per E-Mail.

Wesentliche Mängel, welche die vereinbarte Nutzung verhindern oder erheblich beeinträchtigen, berechtigen zur Zurückstellung der Abnahme. Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen; sie werden dokumentiert und innerhalb einer angemessenen Frist behoben.

Erfolgt innerhalb der Prüffrist weder eine Abnahme noch eine konkrete Mängelmeldung, setzt FirstMedia eine weitere Frist von mindestens sieben Kalendertagen. Dabei weist FirstMedia ausdrücklich darauf hin, dass die Leistung nach unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist als abgenommen gilt.

Diese Abnahmefiktion setzt voraus, dass die Leistung vollständig zur Prüfung bereitstand und dem Kunden eine Prüfung zumutbar war. Rechtzeitig gemeldete wesentliche Mängel verhindern die Abnahmefiktion.

FirstMedia erhält Gelegenheit zur unentgeltlichen Behebung von Mängeln, für die sie einzustehen hat. Scheitert die Behebung oder erfolgt sie trotz angemessener Nachfrist nicht, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziffer 13.

Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden. Die Abnahmefiktion schliesst Ansprüche wegen bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbarer Mängel nicht aus. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Prüfungs-, Rüge- und Verjährungsregeln.

Änderungen durch den Kunden oder Dritte schliessen Mängelansprüche nur insoweit aus, als sie den betreffenden Mangel verursacht haben.

7. Zahlungsmodalitäten

Für Projektleistungen gilt, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht, folgender Zahlungsplan:

  • 50 % des vereinbarten Auftragsvolumens bei Auftragserteilung.
  • 50 % bei Fertigstellung und Bereitstellung der vereinbarten Leistung zur Abnahme.

FirstMedia kann den Projektbeginn vom Eingang der ersten Teilzahlung abhängig machen.

Die zweite Teilrechnung setzt voraus, dass die vereinbarte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäss fertiggestellt und tatsächlich prüfbar bereitgestellt wurde. Eine auf Wunsch des Kunden verzögerte Veröffentlichung oder Inbetriebnahme verschiebt den Rechnungszeitpunkt nicht.

Bei wesentlichen Mängeln bleiben gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen.

Zusatzleistungen werden nach der jeweiligen Vereinbarung, laufende Hosting-, Lizenz- und Wartungsleistungen nach dem vereinbarten Abrechnungsintervall verrechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 10 % pro Jahr. Der Eintritt des Verzugs richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Bei ausbleibender Zahlung kann FirstMedia nach Mahnung und angemessener Nachfrist weitere Leistungen vorübergehend aussetzen. Eine Sperrung laufender Hosting-Leistungen wird vorgängig ausdrücklich angekündigt und muss verhältnismässig sein. Eine Datenlöschung allein aufgrund des Zahlungsverzugs erfolgt nicht.

8. Support und Wartung

Supportanfragen sind an service@firstmedia.swiss zu richten. Telefonischer Support und weitere Unterstützungsleistungen werden nach Aufwand verrechnet, sofern sie nicht in einem vereinbarten Leistungspaket enthalten sind.

Verbindliche Reaktionszeiten, Bereitschaftsdienste oder eine Betreuung ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Der Umfang eines Wartungsvertrags ergibt sich aus der Offerte. Darin enthaltene Wartungs- und Update-Arbeiten werden durch die vereinbarte Pauschale abgegolten.

Erfordern Änderungen von Drittsystemen, eingestellte Produkte oder technische Neuerungen zusätzliche, nicht enthaltene Anpassungen, informiert FirstMedia den Kunden über Aufwand und Kosten und holt vor der Ausführung eine Freigabe ein.

Die Verantwortung von FirstMedia für eigene mangelhafte Leistungen bleibt nach Massgabe dieser AGB bestehen.

9. Leistungen und Lizenzen von Drittanbietern

Für eingesetzte Drittprodukte, insbesondere WordPress, Plugins, Themes, Schriften, Bilder, Zahlungsdienste und Schnittstellen, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. FirstMedia informiert den Kunden über die für seine Nutzung wesentlichen Bedingungen und Einschränkungen.

FirstMedia kann die dauerhafte Verfügbarkeit und unveränderte Funktion externer Dienste nicht zusichern. Bei relevanten, FirstMedia bekannt gewordenen Änderungen informiert sie den Kunden und stimmt erforderliche Massnahmen ab.

Die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl, Einbindung und Konfiguration im vereinbarten Umfang bleibt nach Massgabe dieser AGB bestehen.

Bei Vertragsende wird geklärt, welche Lizenzen übertragbar sind und welche der Kunde für die weitere Nutzung selbst beziehen muss.

10. Kundeninhalte sowie Urheber- und Nutzungsrechte

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit seiner bereitgestellten Inhalte und Weisungen sowie für die erforderlichen Nutzungsrechte verantwortlich. FirstMedia weist auf erkennbare Probleme hin.

Wird FirstMedia von Dritten wegen einer vom Kunden schuldhaft verursachten Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte oder Weisungen in Anspruch genommen, stellt der Kunde FirstMedia im Umfang seiner Verantwortlichkeit von berechtigten Ansprüchen und angemessenen notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

FirstMedia informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung. Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden bedürfen dessen Zustimmung, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf. Eine eigene Mitverantwortung von FirstMedia wird berücksichtigt.

Rechte an Kundeninhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt FirstMedia die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Soweit FirstMedia Rechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen besitzt, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Leistung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Recht, diese für den vereinbarten Zweck zu nutzen und zu bearbeiten.

Der Kunde darf qualifizierte Dritte mit Betrieb, Wartung, Änderung und Weiterentwicklung seiner Website beauftragen und ihnen die dafür erforderlichen Unterlagen und Zugänge bereitstellen.

Eine eigenständige Vermarktung oder Unterlizenzierung von wiederverwendbaren Standardmodulen von FirstMedia ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet. Die Nutzung solcher Module als Bestandteil der vereinbarten Kundenlösung bleibt zulässig.

Der Umfang der Herausgabe von Quellcode, offenen Gestaltungsdateien und Dokumentation richtet sich nach der Offerte. Die für den vereinbarten eigenständigen Betrieb und die Weiterbetreuung erforderlichen Website-Dateien, Datenbankexporte und kundenspezifischen Zugänge werden bereitgestellt, soweit FirstMedia darüber verfügen darf.

Für Drittprodukte gelten deren Lizenzbedingungen. Zwingende Rechte aus Open-Source-Lizenzen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

11. Hosting, Datensicherung und Schutzmassnahmen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Hosting in einem Rechenzentrum in der Schweiz oder in Deutschland. Anbieter und Bearbeitungsorte werden, soweit datenschutzrechtlich erforderlich, in der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung dokumentiert.

FirstMedia trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der gehosteten Daten.

Auch bei sorgfältiger Entwicklung, Konfiguration und Wartung können Sicherheitslücken, technische Störungen und Ausfälle auftreten. Eine vollständig fehlerfreie, jederzeit verfügbare oder gegen sämtliche Angriffe geschützte Lösung wird nicht zugesichert.

Die ausdrücklich vereinbarten Sicherheits-, Wartungs- und Datensicherungsleistungen bleiben geschuldet. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziffer 13.

Geplante Wartungsarbeiten, welche die Nutzung wesentlich beeinträchtigen können, werden soweit möglich vorgängig angekündigt. Dringende Sicherheitsmassnahmen können kurzfristig erfolgen.

Sofern Hosting mit Datensicherung vereinbart ist, erfolgt täglich ein automatisches Backup auf einem vom Produktivsystem getrennten System. Aufbewahrungsdauer, Wiederherstellungsumfang und allfällige Wiederherstellungszeiten werden in der Leistungsbeschreibung festgelegt.

Backups ersetzen keine gesetzlich erforderliche Archivierung. Über besondere Archivierungs- oder Aufbewahrungsanforderungen informiert der Kunde FirstMedia vor Vertragsabschluss.

Der Kunde schützt seine Zugangsdaten und nutzt die bereitgestellten Systeme rechtmässig und innerhalb der vereinbarten Ressourcen.

Bei konkreten Sicherheitsgefahren, rechtswidriger Nutzung oder erheblicher Gefährdung anderer Systeme kann FirstMedia betroffene Zugänge oder Dienste vorübergehend einschränken oder sperren, soweit dies erforderlich und verhältnismässig ist.

FirstMedia informiert den Kunden nach Möglichkeit vorgängig, bei unmittelbarer Gefahr unverzüglich nach der Massnahme. Sobald der Sperrgrund entfällt, wird die Einschränkung aufgehoben. Die Massnahme wird auf das notwendige Ausmass begrenzt.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Parteien halten die auf sie anwendbaren Datenschutzvorschriften ein und behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen, Zugangsdaten und vertrauliche Unterlagen vertraulich. Diese Verpflichtung besteht nach Vertragsende fort.

Soweit FirstMedia Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien vor Beginn dieser Bearbeitung eine ergänzende Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab. Diese regelt insbesondere Weisungen, Datensicherheit, Unterauftragnehmer, Bearbeitungsorte, Unterstützungspflichten sowie Rückgabe und Löschung der Daten.

Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm veranlassten Datenbearbeitung verantwortlich. FirstMedia bleibt für die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten verantwortlich.

Datensicherheitsverletzungen mit Bezug zu den im Auftrag bearbeiteten Daten meldet FirstMedia dem Kunden so rasch als möglich und unterstützt ihn im vereinbarten und gesetzlich erforderlichen Umfang.

Werden Leistungen zur Datenschutzanpassung einer Website vereinbart, ergibt sich deren Umfang aus der Offerte. Der Kunde stellt dafür vollständige Angaben zu seinen tatsächlichen Datenbearbeitungen und eingesetzten Diensten bereit. Änderungen dieser Angaben sind mitzuteilen.

Eine umfassende rechtliche Prüfung des Geschäftsbetriebs oder eine Garantie für die vollständige Rechtskonformität sämtlicher Datenbearbeitungen des Kunden ist nicht Bestandteil einer technischen Datenschutzanpassung. Ausdrücklich vereinbarte Leistungen bleiben geschuldet.

13. Haftung

FirstMedia haftet für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Diese Haftung wird durch die nachstehenden Bestimmungen nicht eingeschränkt.

Im Übrigen ist die Haftung von FirstMedia für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird.

Soweit gesetzlich zulässig und unter Vorbehalt des ersten Absatzes ist insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen sowie Datenverluste und Kosten der Datenwiederherstellung ausgeschlossen.

Für die Haftung für beigezogene Hilfspersonen, insbesondere Mitarbeitende und Subunternehmer, gelten dieselben Ausschlüsse und Vorbehalte, soweit gesetzlich zulässig.

FirstMedia haftet nicht für Schäden, soweit diese durch unsachgemässe Nutzung, eigenmächtige Änderungen des Kunden oder Dritter, unzureichend geschützte Zugangsdaten auf Kundenseite oder die Nichtumsetzung mitgeteilter, zumutbarer Sicherheitsmassnahmen durch den Kunden verursacht wurden. Eine eigene haftungsbegründende Mitverursachung durch FirstMedia bleibt nach Massgabe dieser Ziffer vorbehalten.

Für Ausfälle oder Änderungen externer Dienste, Schnittstellen und Infrastrukturen haftet FirstMedia nur, soweit sie dafür nach den vorstehenden Bestimmungen einzustehen hat. Die blosse Einbindung eines Drittprodukts begründet keine Garantie für dessen dauerhafte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit.

Der Kunde trifft zumutbare Massnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden und meldet erkennbare Störungen unverzüglich. Die ausdrücklich vereinbarten Betriebs-, Wartungs- und Datensicherungspflichten von FirstMedia bleiben bestehen.

Die vereinbarten Ansprüche auf vertragsgemässe Leistung und Mängelbehebung werden durch diese Haftungsregelung nicht aufgehoben.

14. Höhere Gewalt

Wird eine Partei durch ein aussergewöhnliches, ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes Ereignis an der Leistungserbringung gehindert, werden die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung ausgesetzt, soweit die Folgen trotz angemessener Vorsorge und Gegenmassnahmen nicht vermieden werden können.

Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Verbote oder grossflächige Ausfälle öffentlicher Versorgungsnetze gehören. Gewöhnliche technische Störungen, Personalengpässe oder vermeidbare Sicherheitsvorfälle gelten nicht allein deshalb als höhere Gewalt.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis, die voraussichtlichen Auswirkungen und mögliche Gegenmassnahmen. Betroffene Termine verschieben sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Dauert die wesentliche Behinderung länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den noch nicht erfüllten, betroffenen Vertragsteil per E-Mail beenden. Bereits ordnungsgemäss erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten; Vorauszahlungen für endgültig entfallende Leistungen werden zurückerstattet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

15. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

Hosting-, Domain-, Lizenz- und Wartungsverträge haben, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von zwölf Monaten ab dem vereinbarten Leistungsbeginn.

Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode gekündigt werden. Massgebend ist der Zugang der Kündigung.

Kündigungen können per E-Mail an service@firstmedia.swiss erfolgen. FirstMedia bestätigt den Eingang. Die Wirksamkeit einer nachweislich zugegangenen Kündigung hängt nicht von dieser Bestätigung ab.

Abweichende Laufzeiten oder Kündigungsbedingungen von Drittprodukten gelten nur, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt und vereinbart wurden.

Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte, insbesondere ein anwendbares Kündigungsrecht nach Art. 404 OR, sowie das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten.

16. Vorzeitige Projektbeendigung und Übergabe

Bei vorzeitiger Beendigung eines Projekts richten sich die gegenseitigen Ansprüche nach der Vertragsart, dem Beendigungsgrund und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Bereits erbrachte, vergütungspflichtige Leistungen werden unter Anrechnung geleisteter Akontozahlungen abgerechnet. Bereits verbindlich eingegangene, vom Kunden freigegebene und nicht stornierbare Drittkosten sowie weitere gesetzliche Entschädigungsansprüche bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen sind.

Ersparte Aufwendungen und gesetzlich anzurechnender anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt. Eine pauschale Kündigungsstrafe oder automatische Fälligkeit sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen wird nicht vereinbart.

Bei Vertragsende ermöglicht FirstMedia die geordnete Herausgabe der dem Kunden zustehenden Daten, Website-Dateien und kundenspezifischen Zugänge. Rechte Dritter und die vereinbarten Nutzungsrechte bleiben vorbehalten.

Drittanbieter-Lizenzen bei Vertragsende

Kostenpflichtige Tools und Erweiterungen von Drittanbietern, insbesondere Plugin-Lizenzen, werden entweder direkt durch den Kunden lizenziert oder durch FirstMedia bereitgestellt und entsprechend weiterverrechnet.

Im Rahmen eines laufenden Wartungs- oder Hostingvertrags kann FirstMedia ausgewählte Drittanbieter-Erweiterungen ohne zusätzliche Lizenzkosten zur Verfügung stellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung einer bestimmten Erweiterung oder Lizenz.

Mit der Kündigung oder Beendigung des entsprechenden Vertrags endet das Nutzungsrecht an den von FirstMedia bereitgestellten Lizenzen. FirstMedia ist berechtigt, die entsprechenden Lizenzschlüssel zu entfernen oder zu deaktivieren. Dadurch können kostenpflichtige Funktionen, Updates, Supportleistungen oder Sicherheitsaktualisierungen entfallen.

Möchte der Kunde die betroffenen Erweiterungen und Funktionen weiterhin nutzen, ist er dafür verantwortlich, rechtzeitig eigene Lizenzen zu erwerben. Für daraus entstehende Funktionseinschränkungen haftet FirstMedia nicht, soweit diese ausschliesslich auf dem Wegfall der bereitgestellten Drittanbieter-Lizenzen beruhen und keine zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen entgegenstehen.

Zusätzliche Migrationsarbeiten, Einrichtung bei einem neuen Anbieter und weitergehende Unterstützung werden nach vorgängiger Abstimmung separat verrechnet, soweit sie nicht bereits zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.

Malware und Sicherheitsvorfälle

FirstMedia trifft im Rahmen der vereinbarten Leistungen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen. Ein vollständiger Schutz vor Schadsoftware, Hackerangriffen, Sicherheitslücken oder sonstigen unbefugten Zugriffen kann jedoch nicht garantiert werden.

Wird eine Website mit Schadsoftware infiziert oder besteht ein begründeter Verdacht auf einen Sicherheitsvorfall, ist FirstMedia berechtigt, die Website oder einzelne Funktionen vorübergehend zu sperren, zu isolieren oder zu deaktivieren, sofern dies zum Schutz der Website, der Serverinfrastruktur oder Dritter erforderlich ist.

Die Untersuchung, Bereinigung, Wiederherstellung und zusätzliche Absicherung einer betroffenen Website ist nicht Bestandteil des regulären Hosting- oder Wartungsvertrags, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der dadurch entstehende Aufwand wird nach dem jeweils gültigen Stundenansatz von FirstMedia verrechnet.

Dies gilt insbesondere, wenn der Sicherheitsvorfall durch veraltete Software, Erweiterungen oder Themes, unsichere oder weitergegebene Zugangsdaten, Eingriffe des Kunden oder Dritter, vom Kunden installierte Komponenten oder Sicherheitslücken bei Drittanbietern verursacht wurde.

FirstMedia kann nicht gewährleisten, dass sämtliche Inhalte und Daten vollständig wiederhergestellt werden können. Die Wiederherstellung erfolgt auf Grundlage der verfügbaren und technisch verwendbaren Datensicherungen. Der Kunde bleibt für gesetzliche Melde-, Informations- und Dokumentationspflichten verantwortlich. FirstMedia unterstützt ihn dabei auf Wunsch gegen separate Vergütung.

FirstMedia haftet nicht für Schäden, Datenverluste, Betriebsunterbrüche, Umsatzausfälle oder Ansprüche Dritter infolge eines Sicherheitsvorfalls, soweit FirstMedia diesen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat und keine zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen entgegenstehen.

Zeitpunkt und Verfahren der Datenrückgabe und Löschung werden rechtzeitig mitgeteilt und abgestimmt. Bei Auftragsbearbeitungen gelten die Bestimmungen der entsprechenden Vereinbarung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, sind die zuständigen Gerichte in St. Gallen ausschliesslich zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

18. Inkrafttreten

Diese Version 5.0 tritt am 14.09.2026 in Kraft und ersetzt alle früheren Fassungen.

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